Der Eigentümer kann freiwillig einen Selbstbehalt je Gebäude mit eigener Versicherungsnummer von maximal 2% des Versicherungswertes wählen und erhält dafür eine Prämienreduktion. Der gewählte Selbstbehalt erfasst sowohl die Brandschäden als auch die Elementarschäden. Die Reduktion wird auf der Grundprämie und den Risikozuschlägen für das entsprechende Gebäude gewährt.
Der Selbstbehalt kann gewählt oder geändert werden:
Die möglichen Selbstbehaltstufen und Tarife können dieser Tabelle entnommen werden.
Allgemeiner Selbstbehalt im Elementarschadenfall: Fr. 400.-
Lassen Sie sich beraten!
Die Wahl eines Selbstbehaltes kann erst bei grossen Gebäudewerten empfohlen werden (z.B. für industrielle Betriebe). So spart der Eigentümer eines Steinhauses mit einem Neuwert von Fr. 1 Mio. bei der Wahl des maximal möglichen Selbstbehaltes von Fr. 20'000.- (2% der Versicherungssumme) 17% der Prämie, d.h. konkret Fr. 51.- im Jahr. Bei dieser kleinen Ersparnis übernimmt er jedoch die volle Verantwortung für jeden Schaden bis Fr. 20'000.-!
Kontakt Versicherungsabteilung:
Tel. 081 257 39 05
versicherung@gvg.gr.ch
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden