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Prämien

Die Prämien werden durch die Regierung festgelegt.

 

Tarife

in Rappen je Fr. 1'000.- Versicherungssumme

 

Grundprämie
1. Klasse massive Gebäude 30
2. Klasse gemischte Gebäude 35
3. Klasse nichtmassive Gebäude 50

 

In der Grundprämie enthalten ist eine Präventionsabgabe von 10 Rappen. Die Präventionsabgabe ist der Beitrag der Gebäudeeigentümer an die Kosten der Gebäudeversicherung für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Schäden (Feuerpolizei und Feuerwehr).

 

Zuschlagsprämien*
1. Zuschlagsklasse 30
2. Zuschlagsklasse 60
3. Zuschlagsklasse 90

 

*Auf den Zuschlagsprämien werden Prämienrabatte für Einrichtungen und Massnahmen zur Schadenverhütung oder -bekämpfung gewährt.

In beschränktem Rahmen kann ein freiwilliger Schadens-Selbstbehalt mit Prämienermässigung vereinbart werden.

Grundlagen

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Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG und Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz; VOzGebVG

 

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Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden