Lassen Schadenverlauf und Vermögenserträge dies zu, so werden befristete, allgemeine oder gemäss Gebäudeklassen oder Wirtschaftsgruppen differenzierte Rabatte (% auf Grund- und Zuschlagsprämien) gewährt.
Ist eine nachhaltige Ergebnisverbesserung absehbar, werden bleibende Prämiensenkungen vorgenommen.
Prämienentwicklung:
Die GVG-Prämien sanken seit 1980 um über 40%!
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden