Die Gebäudeklasse wird im Schätzungsverfahren festgelegt. Sie ist auf unserer jährlichen Prämienrechnung / Police ersichtlich.
Zu dieser Klasse gehören Gebäude deren Umfassungswände in vollem Umfang nicht brennbar sind.
Gebäude, die weder der 1. noch der 3. Klasse zugeordnet werden können.
In diese Kategorie fallen Gebäude:
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden