Die Gemeinden sind zuständig für die Organisation und den Betrieb einer Gemeindefeuerwehr gemäss den Vorgaben der GVG zu betreiben und zu unterhalten. Die GVG kann Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehren Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr gegen entsprechende Entschädigung übertragen. Die Feuerwehr ist eine allgemeine Schadenwehr. Sie leistet unverzüglich und während 24 Stunden im Tag Hilfe, besonders bei:
Die Hilfeleistung für die allgemeine Schadenwehr ist unentgeltlich. Spezialeinsätze, wie Einsätze auf der Strasse, werden dem Verursacher belastet.
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