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Aufgaben

Aufgaben / Zuständigkeit

Die Gemeinden sind zuständig für die Organisation und den Betrieb einer Gemeindefeuerwehr gemäss den Vorgaben der GVG zu betreiben und zu unterhalten. Die GVG kann Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehren Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr gegen entsprechende Entschädigung übertragen. Die Feuerwehr ist eine allgemeine Schadenwehr. Sie leistet unverzüglich und während 24 Stunden im Tag Hilfe, besonders bei:

  • Bränden und Explosionen
  • Naturereignissen
  • Suche/Rettung von Menschen und Tieren
  • Ereignissen, welche die Umwelt schädigen oder gefährden
  • Katastrophen
  • Öl- und Chemieunfällen und Unfällen auf der Strasse mit Spezialeinsätzen

Die Hilfeleistung für die allgemeine Schadenwehr ist unentgeltlich. Spezialeinsätze, wie Einsätze auf der Strasse, werden dem Verursacher belastet.


Die Feuerwehr ist für Sie jederzeit und unverzüglich im Einsatz.