Das Kaminfegerwesen ist der Feuerpolizei zugeordnet.
Alle betriebenen Feuerungsanlagen im Kanton Graubünden müssen von Kaminfegern kontrolliert und gereinigt werden. Zur Berufsausübung benötigen diese eine kantonale Bewilligung des Departementes für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.
Im Kanton Graubünden ist ein Kaminfegermeister für einen Kaminfegerkreis zuständig.
Die Kontroll- und Reinigungsfristen sind abhängig von der Feuerungsart und vom Verschmutzungszustand.
In der Weisung GR 10 sind die Kontroll- und Reinigungsfristen detailliert aufgeführt.
Im ganzen Kanton gelten einheitliche Tarifansätze nach klaren Vorgabezeiten. Dieser Kaminfegertarif wurde von der Regierung des Kantons Graubünden erlassen.
Adressliste Kaminfeger |
Kaminfeger Tarif |
Meldung des Kaminfegers über festgestellte vorschriftswidrige Zustände.
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