| Mein selbst installierter Schwedenofen wird von Ihnen bemängelt. Ich will aber die verlangten Änderungen nicht vornehmen. Wenn es sein muss, bezahle ich eine höhere Prämie. Kann ich das? | Nein, die feuerpolizeilichen Vorschriften schützen zunächst Menschenleben. Entweder sind die von uns verfügten Massnahmen durchzuführen oder aber der beanstandete Ofen ist ausser Betrieb zu setzen. Während 30 Tagen nach Erlass haben Sie die Möglichkeit, die Verfügung im kostenlosen Einspracheverfahren nochmals überprüfen zu lassen. Der nächste Schritt wäre ein Rekurs an das Verwaltungsgericht. Besser ist eine Nachfrage bei den Fachleuten der Feuerpolizei vor der Realisierung von Bauvorhaben. Wir sind für Auskünfte jederzeit gerne bereit. |
| "Meine Heizung ist relativ neu und funktioniert einwandfrei. Sind die häufigen Reinigungen durch den Kaminfeger überhaupt nötig und sind die entsprechenden Kosten gerechtfertigt?" | Durch die regelmässige Reinigung wird nicht nur die Funktionsfähigkeit der Wärmeerzeugungsanlagen gewährleistet, sondern auch deren Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Der Kaminfegerdienst und damit die Reinigungsfristen sind darum gesetzlich geregelt. Der Kaminfegertarif wird von der Regierung in einer Verordnung festgelegt. Die Kosten für den regelmässigen Unterhalt durch den Kaminfeger sind durch deren Nutzen mit Sicherheit gerechtfertigt. |
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Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB
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Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?