An freiwillig erstellte Blitzschutz-, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen leistet die Gebäudeversicherung Graubünden einen Beitrag von 25 % der aufgewendeten Kosten für Apparate, Leitungen und Montage.
Weisung GR Nr. 06 Ausrichtung von Beiträgen an Brandmelde-, Feuerlösch- und BlitzschutzanlagenAusrichtung von Beiträgen an Brandmelde-, Feuerlösch- und Blitzschutzanlagen |
![]()
Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB
Broschüre Electrosuisse
Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?