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Beitragsleistungen

Sie erhalten von der Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge für freiwillig erstellte Blitzschutz-, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen!

An freiwillig erstellte Blitzschutz-, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen leistet die Gebäudeversicherung Graubünden einen Beitrag von 25 % der aufgewendeten Kosten für Apparate, Leitungen und Montage.

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Weisung GR Nr. 06 Ausrichtung von Beiträgen an Brandmelde-, Feuerlösch- und Blitzschutzanlagen

Ausrichtung von Beiträgen an Brandmelde-, Feuerlösch- und Blitzschutzanlagen

Brandschutzgesetz Art. 39 und Verordnung zum Brandschutzgesetz Art. 20-24

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Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden