Erdbebenschäden sind von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen, werden aber vom Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung teilweise gedeckt (1978 von den Kantonalen Gebäudeversicherungen gegründet worden).
Der Pool bietet ohne Mehrprämie eine begrenzte Schadendeckung, dies bei einem Selbstbehalt von 10%, mindestens jedoch Fr. 50'000.-. Voraussetzung für eine Vergütung ist ein Erdbeben mit einer Schadenintensität der Stärke VII auf der EMS-Skala (Europäische Makroseismische Skala 1998).
Bis Ende 2000 deckte der Pool ein Risiko von Fr. 500 Mio., zweimal pro Jahr. Seit dem 1.1.2001 können Gebäudeschäden bis Fr. 2 Mia. pro Ereignis vergütet werden.
Die heutige Deckung dürfte zumindest für ein "Jahrhundertereignis" in Graubünden ausreichen.
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden