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Allgemein

Rechtsstellung / Auftrag

Die Gebäudeversicherung Graubünden ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Graubünden.
Ihr obliegen neben der Neuwertversicherung aller Gebäude im Kanton Graubünden die Feuerpolizei und die Bekämpfung von Schäden.

Geschichte

Das erste Gebäudeversicherungsgesetz wurde vom Volk im Jahre 1907 angenommen. 1912 nahm sie den Geschäftsbetrieb auf.

Rechtsgrundlagen

Rechtlich stützt sich die Gebäudeversicherung Graubünden auf das Gebäudeversicherungsgesetz (GebVG) vom 1. Januar 2011, die Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden (VOzGebVG) und die ergänzenden Bestimmungen dazu ab.

Dreieck Auftrag

 

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Das Gebäudeversicherungs- monopol hat Zukunft

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Aus der Asche geboren

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Rechnungsbegleitbrief_2011