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Brandschutzvorschriften VKF

Am 1. Januar 2005 wurden die materiell einheitlichen Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in Kraft gesetzt.
Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden.
Sie richten sich an Eigentümer, Besitzer und Benützer von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie an alle Personen, die bei deren Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind.
Die VKF-Brandschutzvorschriften haben in der ganzen Schweiz Gültigkeit.
Sie bestehen aus:

  • 1 Brandschutznorm: Was ist zu tun?

    Die Brandschutznorm enthält an Grundlagen, was rechtlich notwendig ist, um einen effizienten Brandschutz anordnen und umsetzen zu können.
  • 18 Brandschutzrichtlinien: Wie ist es zu tun?

    In den Brandschutzrichtlinien steht alles notwendige Wissen zur Ausführung.
  • 14 Brandschutzerläuterungen: Ergänzungen

    Ergänzungen zu speziellen Themen wie beispielsweise Doppelfassaden.
  • 7 Brandschutzarbeitshilfen: Hilfen

    Nutzungsorientierte Zusammenstellung von Hilfen wie beispielsweise in Beherbergungsbetrieben.
  • Stand der Technik Papiere: Detailregelungen, Publikationen usw.

    Die Stand der Technik-Papiere werden von der Wirtschaft, den Branchenverbänden und Normenorganisationen formuliert. Die Technische Kommission der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) setzt diese Papiere in Kraft.

 

Die neuen VKF-Vorschriften sind seit 1. Januar 2005 in Kraft. Sie sind online abrufbar.