Blitzschutzanlagen sorgen dafür, dass im Falle eines Einschlages der Blitzstrom zur Erde abgeleitet wird und somit keine Brände oder sonstige Schäden entstehen.
Alle Blitzschutzanlagen, auch freiwillige erstellte, müssen den SEV-Vorschriften entsprechen und sachgerecht unterhalten werden.
Für eine freiwillig erstellte Anlage erhalten Sie von der Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge.
Haben Sie eine Blitzschutzanlage installiert, dann können Sie allenfalls von einem Gebäudeversicherung Graubünden-Prämienrabatt von 10 % auf die Zuschlagsprämie profitieren.
Anmeldung zur Abnahmekontrolle der Blitzschutzanlage |
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Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB
Broschüre Electrosuisse
Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?