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Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen sorgen dafür, dass im Falle eines Einschlages der Blitzstrom zur Erde abgeleitet wird und somit keine Brände oder sonstige Schäden entstehen.

Vorschriften / Unterhalt

Alle Blitzschutzanlagen, auch freiwillige erstellte, müssen den SEV-Vorschriften entsprechen und sachgerecht unterhalten werden.

Beiträge

Für eine freiwillig erstellte Anlage erhalten Sie von der Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge.

Prämienrabatt

Haben Sie eine Blitzschutzanlage installiert, dann können Sie allenfalls von einem Gebäudeversicherung Graubünden-Prämienrabatt von 10 % auf die Zuschlagsprämie profitieren.

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Anmeldung zur Abnahmekontrolle der Blitzschutzanlage